Betreff Zwangsentschädigung
Seit September 2024 müssen Leistungsbezieher alle sechs Monate (im März und im September eines jeden Jahres) von sich aus, also ohne gesonderte Aufforderung, eine aktuelle Lebensbescheinigung einreichen. Die Termine sind März und September, wobei der späteste Eingang jeweils der 31. März bzw. der 30. September ist. Hinweis Formular: Lebensbescheinigung_Certificat de viață Kreis Temesch zum Herunterladenhttps://pensiitimis.ro/wp-content/uploads/2017/05/Certificat_de_viata_RO_DE.pdf … Read more