Verzicht auf Einbehaltung von Beiträgen

EINE ERFREULICHE NACHRICHT AUS RUMÄNIEN

Pressemitteilung

Rumänien verzichtet auf die Einbehaltung von Beiträgen zur rumänischen Krankenversicherung von Leistungen an Berechtigten mit Wohnsitz im Ausland (10%-Abzug).

Wie die Nationale Rumänische Rentenbehörde mit Schreiben vom 22.5.2026 an Dr. Bernd Fabritius mitgeteilt hat, folgt die Behörde damit der vorgetragenen Argumentation und hat durch Erlass der Präsidenten beider beteiligten zentralen Behörden CNPP und CNAS Nr. 64/751/2026, veröffentlicht im Amtsblatt (Monitorul Oficial al României, Partea I, nr. 404/13.05.2026.) die regionalen Behörden angewiesen, die Kürzung zu unterlassen.

Im Falle von Sonderzahlungen, wie etwa einer Entschädigung für politische Verfolgung und Deportation nach Dekret 118/90, wird der Abzug automatisch beendet.

Im Falle von allgemeinen Renten des gesetzlichen Rentensystems ist hingegen nach Auffassung der rumänischen Dienststellen nach wie vor ein Antrag auf Befreiung (cerere de exceptare) unter Beifügung eines Beleges über die Krankenversicherung zu stellen.

Auch wurden die Behörden angewiesen, bisher zu Unrecht einbehaltene Beträge auf Antrag an die Berechtigten zu erstatten. Der Erstattungsantrag ist bei der regionalen Rentenkasse zu stellen, von der die Leistung bezogen wird.

Damit reagiert Rumänien auch auf die Interventionen in der bilateralen Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit, die im Oktober 2025 im Bukarest getagt hat.

Dr. Bernd Fabritius,
München/Berlin

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