Forderungsangelegenheit ist geklärt


Wie wir bereits am 17. August 2026 auf unserer Website berichtet haben, erhielt der HOG-Vorstand ein Schreiben postalisch und per E-Mail von einer Anwaltskanzlei aus Hamburg. Wir wurden aufgefordert, wegen Urheberrechtsverletzung einen hohen vierstelligen Geldbetrag zu zahlen. Hierbei handelte es sich um PDF-Dateien von 2020 und 2021, die bereits seit Frühjahr 2026 von unserer Website gelöscht waren, jedoch in unserer Ablage (Mediathek) noch schlummerten, wohl nicht wissend, dass von einer Außenstelle noch Zugriff auf diese nicht veröffentlichten Daten besteht.

Im HOG-Gremium herrschte Sprachlosigkeit, aber auch Ratlosigkeit. Unsere Gemeinschaft lebt von Spenden, mit denen wir sehr sorgfältig umgehen. Die Spenden verwenden wir hauptsächlich für das Pflegen des Friedhofs im Banat und für das Herausbringen unseres alljährlichen Vereinsblattes. Monatlich wird ein kleiner Beitrag an WordPress entrichtet. Es ist die Plattform unserer Homepage.

Der gesamte Vorstand war sich gleich am Anfang (4. Oktober 2019) einig, dass eine derartige Informationsquelle – eine eigene Homepage – unserem Mitgliederkreis wie auch der gesamten banatschwäbischen Gemeinschaft dienen würde. Wichtig ist, dass ein breitgefächertes Spektrum, schnelle Informationen und gezielte Themen wie Sanktandreser Ortsgeschichte, Sanktandres/Sânandrei heute, aktuelle Berichte aus dem Banat; Beiträge von unseren Heimattreffen in Deutschland und im Banat; unzählige Berichte zu unserem Vereinsleben; Berichterstattungen von Auftritten unseres Chores, Brauchtum und Tradition, banatschwäbische Kultur, Veröffentlichungen von Prosa und Lyrik einiger Sanktandreser Landsleute und nicht zuletzt die Rubrik Medien dargeboten werden sollen. Wir waren uns alle einig: Eine Homepage muss leben! Nur so wird sie Erfolgsgeschichte schreiben. In dem Menü Medien machen wir auf Berichterstattungen aufmerksam, die uns immer wieder in einen berechtigten und lobenden Blickpunkt stellen. Politische Haltungen werden nicht geäußert, um unnötige Kontroversen zu vermeiden. Auch unsere Satzung lässt hierzu keinen Spielraum offen. Wir haben unser Bestes gegeben, um Fehler zu vermeiden. Denkste!

Wegen der Beanstandung dieser Anwaltskanzlei und der hohen Geldforderung haben Mitglieder der Webredaktion einige staatliche Behörden im Raum Stuttgart befragt. So hart es auch klingt, scheint aus dieser „legalen“ Situation kein Wegweiser uns in eine positive, zufriedenstellende Richtung zu führen. Moralische Werte haben hierfür gnadenlos keine Chance. Wir wussten nun, dass nur auf einen Vergleich hinzuarbeiten ist. Wir haben schriftlich eine Fristverlängerung bis Ende August beantragt, die auch akzeptiert wurde. Ein Telefongespräch der Webadministratorin mit einer Mitarbeiterin der Hamburger Kanzlei am 24. Juli 2026 führte auf Anhieb zu einer Betragsminderung von sage und schreibe 52 %.

Am 16. August 2026 hat der HOG-Vorsitzende eine Sonder-Vorstandssitzung einberufen. Es wurde darüber sehr intensiv beraten. Es zeichnete sich keine Beschlussmöglichkeit ab. Zu sehr war die bittere Situation des so friedlichen Vereines festgefahren. Man vertagte die Entscheidung und hoffte irgendwie auf ein Wunder. Mittlerweile ist bekannt geworden, dass auch andere Verbände mit derartigen Geldforderungen konfrontiert sind. Anscheinend macht KI den Geldeintreibern mit derartigen Schnüffeleien heutzutage leichte Beute. Das Überlappen von Bildern der EDV-Experten von Internetanbietern scheint heute und auch in Zukunft problemlos zu funktionieren. Unterschiede zwischen Machenschaften sowie Profitgier und harmlosen Darstellungen nicht kommerzieller Art werden nicht auseinandergehalten.

Drei Vorstandsmitglieder verbrachten im August 2026 rein zufällig einen zweiwöchigen Urlaub im hohen Norden Deutschlands. Und so fasste man spontan den Entschluss, einen Tag dieser prekären Situation zu opfern, und reiste zielstrebend zirka 130 Kilometer mit der Nordbahn in die Hansestadt Hamburg. Am frühen Nachmittag erreichten zwei Vorstandsmitglieder die Rechtsanwaltskanzlei, die unsere Dateiveröffentlichung in unserer internen Ablage beanstandet hat, in Hamburg. Dort bat man um eine Anhörung bzw. um ein vernünftiges Gespräch in der Kanzlei. Wir schilderten im Detail unsere Vereinsaufstellung und unsere ehrenamtliche Tätigkeit für unsere Gemeinschaft. Wir erläuterten unsere vielversprechenden Absichten der Dateiveröffentlichungen. Sodann wurde uns vor Ort eine weitere Reduzierung von 450 € angeboten. Ich drängte auf eine eigenständige, direkte Kontaktaufnahme mit der Mandantin. Die Rechtsanwältin hat uns dann eine Fristverlängerung bis Ende September angeboten. Sie schlug dann vor, dass sie selbst noch einmal mit der Mandantin Kontakt aufnehmen wird.

Am 09. September 2026 erreichte uns folgende Nachricht: „(…) in der vorbezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf den angebotenen Vergleich. Nach Rücksprache mit unserer Mandantin erklärt diese einverstanden, im Hinblick auf die derzeitige Gesamtforderung (…) bei Zahlung eines Vergleichsbetrages (…) auf die darüber hinausgehende Forderung, welche zum obigen Aktenzeichen geltend gemacht wird, zu verzichten.“ Es wurde gefordert, die streitgegenständlichen Lichtbilder sowie sämtliche Datenträger unverzüglich zu löschen. Diese Maßnahme ist unsererseits bereits unternommen worden, auch von der internen Ablage entfernt worden, was die Anwältin in der Kanzlei auch bestätigte. Sämtliche Fotos und Videos wurden bereits von unserer Website genommen. Weitere Löschungen werden von uns vorgenommen, was dazu führt, dass sämtliche Texte von Beiträgen an Qualität und Attraktion verlieren werden. Fazit: Was ehrenamtlich mit Arbeit von vielen Stunden gestaltet wurde, wird demnächst ehrenamtlich wieder vernichtet. Und wir stehen weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Sollen wir unsere erfolgreiche Website vom Netz nehmen? Sollen wir unsere mittlerweile gut verschweißte Gemeinschaft aufgeben? Vorläufig sollen zusätzlich weitere Richtlinien für den Aufbau unserer Website befolgt werden. Weitere Absicherungswege wird unsere Webadministratorin aufbauen.

Trotz einer weiteren Reduzierung von 250 € – 73 % insgesamt der Forderung – schmerzt die dreistellige verbliebene Geldüberweisung sehr.
Der Vorstand fühlt sich verpflichtet, diese unerwartete Situation an seine Mitglieder weiterzureichen. So nun geschehen. Wenn weitere Fragen sich diesbezüglich auftun, bitte die Rufnummer 01715380024 oder eines der Vorstandsmitglieder kontaktieren.

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