Auszeichnung für ein besonderes Lied

BEKANNTMACHUNG

Wie bereits mehrmals in den Medien berichtet, wurde das „Neujahrslied-Singen der Banater Schwaben“ am 24. März 2026 in die Liste des immateriellen kulturellen Erbes der UNESCO aufgenommen.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat publiziert mittels der Pressemitteilung Nr. 169, datiert auf den 24. Juni 2026 in München, die nachfolgende Mitteilung:

Heimatminister überreicht Aufnahmeurkunden in der Residenz München

„Unser immaterielles Kulturerbe macht Bayern unverwechselbar – unsere Bräuche und Traditionen sowie Wissen und Können prägen unser tagtägliches Miteinander. Diese Schätze sind das Herz unserer Heimat und verbinden Menschen über Generationen hinweg. Sie zu bewahren ist essenziell, denn sie geben uns Identität, vermitteln Werte und stärken das Gefühl von Zusammenhalt. Die Neuaufnahmen ins Landesverzeichnis zeigen eindrucksvoll, wie kreativ und engagiert die Menschen in Bayern ihre Kultur pflegen und weiterentwickeln. Ihr besonderer Einsatz stärkt die kulturelle Vielfalt und sichert den Fortbestand wertvoller Traditionen. Für Ihr herausragendes Engagement verdienen Sie größte Anerkennung und ein herzliches Vergelt’s Gott – Sie sind die echten Hüter unserer Heimat. Es ist mir eine besondere Freude, heute 11 der insgesamt 21 Neuaufnahmen im festlichen Rahmen in der Residenz München zu würdigen und persönlich auszeichnen zu dürfen!“, betont Finanz- und Heimatminister Füracker bei der Urkundenübergabe am 24.06.2026 in München.

Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 185 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis, das nun 103 Eintragungen enthält.

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Mehrere Kulturformen wurden nach Empfehlung durch das unabhängige Expertengremium neu in das Bayerische Landesverzeichnis aufgenommen und erhielten ihre Urkunde. 
Neben dem Historischen Festzug Wolnzach, Hopfenanbau in Deutschland, Pichelsteinerfest in Regen und Pflege der Wischauer Tracht (Gutes Praxisbeispiel), erhielt auch das Neujahrslied-Singen der Banater Schwaben (Gutes Praxisbeispiel) eine Auszeichnung.

Neujahrslied-Singen der Banater Schwaben (Gutes Praxisbeispiel)

Das gemeinschaftliche Singen, besonders des „Neujahrsliedes“ aus Sanktanna (im heutigen Rumänien) als Teil des Liedguts der deutschen Minderheiten Südosteuropas, hat eine wichtige identitätsstiftende Bedeutung bei den Treffen der Landsmannschaft der Banater Schwaben (Donauschwaben). Das erstmals um 1770 in der Schweiz belegte Lied gelangte mit den „Schwabenzügen“ in das Banat und nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach der Wende wieder nach Deutschland zurück. Heute steht es stellvertretend für die Bemühungen um die Pflege mitgebrachter Traditionen.

Harald Schlapansky, Vorsitzender des Landesverbandes der Landsmannschaft der Banater Schwaben in Bayern.

Fotos: Nikolaus Dornstauder
Einsenderin des Fotos vom Festakt ist die Sanktandreserin Helmine Bleiziffer

Neujahrslied – Sanktanna (aus Recherchen des Musikers, Musikethnologen und Schallarchivars Anton Bleiziffer (gebürtig aus Sanktanna)

Grundlage der Entscheidung war das Gutachten eines unabhängigen Expertengremiums, das alle in Bayern eingereichten Anträge auf Basis der Kriterien des UNESCO-Übereinkommens anhand einheitlicher Maßstäbe fachlich bewertet hat.

Als „immaterielles Kulturerbe“ gelten „lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln“. Dazu gehören Bräuche, Feste, Handwerkstechniken oder andere kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater oder Musik. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie „von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung fortwährend neu gestaltet“ werden. 

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