Gesetz Nr. 71/2022 ermöglicht weitere Entschädigungszahlungen

Flagge Rumäniens

In einem Artikel der Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien vom 2. April 2022 geht folgende Nachricht hervor, die wir den Betroffenen nicht vorenthalten möchten:

Auch Stiefkinder entschädigt

Hermannstadt (ADZ) – Gegengezeichnet hat Staatspräsident Klaus Johannis das vom Parlament am 30. März d.J. verabschiedete Gesetz Nr. 71/2022, aufgrund dessen künftig auch die Stiefkinder von Personen entschädigt werden, die aus politischen Motiven verfolgt oder ins Ausland deportiert worden sind. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Ergänzung von Artikel 5 des Gesetzes 118/1990 (und zwar dessen im September 2009 im Amtsblatt wiederveröffentlichten Fassung). Der Novelle von Artikel 5 stand die Motivation zu Grunde, dass in der Ehe eines politisch Verfolgten oder Deportierten ein aus einer vorherigen Beziehung eines der Partner stammendes, aber in der Familie des Verfolgten oder Deportierten aufgewachsenes Kind, genauso zu leiden hatte, wie das in der bestehenden Ehe geborene. Zu den Initiatoren der Gesetzesänderung zugunsten der Stiefkinder hat der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganţ gehört. „Es freut mich, dass auch dieser Vorschlag, der von mir ausgegangen ist, im Parlament angenommen wurde“, erklärte MP Ganţ. „Es gibt wahrscheinlich nicht viele Personen, die sich in dieser Lage befinden, jedoch ist es gerecht, wenn sie als Betroffene ebenfalls eine Entschädigung erhalten.“

Zur Info: Die ADZ mit der Banater Zeitung sowie Pipatsch als Beilage kann man auch bestellen und bekommt sie dann regelmäßig als PDF zugeschickt. Wer Interesse hat, kann gerne folgenden Link aufrufen: https://adz.ro/shortcuts/abos/online-abo

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