Zusammenstehen der Banater Schwaben in Sache Entschädigung für Unrecht

Dem Bundesvorstand der Banater Schwaben liegt es am Herzen, die Mitglieder der Landsmannschaft sowie auch Nichtmitglieder, also alle betroffene Landsleute, über den Stand der Dinge in Sache Entschädigung von Kindern ehemals politisch Verfolgter durch Rumänien / Nachweis der Verfolgung/Deportation zu informieren.

Da wir auf unserer Website am 25. August 2020 unter Aktuelles mit der Überschrift Entschädigung für Unrecht dieses Thema aufgriffen, möchten wir auch diesmal wichtige Informationen weiterreichen.

Hierzu Auszüge der erhaltenen Mitteilung der Banater Landsmannschaft vom 4.02.2021:
Im Zusammenhang mit der Beschaffung eines Nachweises der politischen Verfolgung unserer Landsleute während des kommunistischen Regimes in Rumänien (dazu gehören auch Russlanddeportation, Baragandeportation, Zwangsdomizil) haben sich betroffene Mitglieder unserer Landsmannschaft an die verschiedensten Stellen in Rumänien, Deutschland und Russland gewandt. Erfreulicherweise ist die Zahl der Mitglieder, die in den letzten Wochen Listen ehemaliger Deportierter von der CNSAS* in Bukarest erhalten haben, gestiegen. Danke allen, die eine Kopie der Listen an die Landsmannschaft geschickt haben.  Bitte an alle, dies auch in Zukunft so zu handhaben. Darüber hinaus haben Betroffene Anträge beim Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes gestellt (siehe Banater Post vom 5. Februar 2021, Seite 3). Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung hat auf Bitte der Landsmannschaften ein Gespräch beim Suchdienst geführt, um Wege zu einer schnellen und effektiven Bearbeitung dieser Anträge zu finden. Ein Ergebnis dieses Gespräches ist beiliegendes standardisiertes Antrags-Formblatt, „DRK-Antrag“ welches die Arbeit des Suchdienstes erleichtert.

Kurz zu den  Anträgen, die bereits bei der AJPIS* in den jeweiligen Kreisstädten gestellt wurden. Nachdem das Gesetz 130/2020 in einigen Punkten ungenau formuliert worden war, wurde mit einem weiteren Gesetz, 232/2020, nachgebessert. Es wurden Kommissionen gebildet und verschiedene Fälle durchgesprochen, weil der Kreis der Betroffenen sehr groß, die Fälle sehr verschieden sind. In Temeswar traten in der Behörde mehrere Corona-Fälle auf, was zusätzlich die Abstimmung der Mitarbeiter erschwerte. Vor einer Woche war eine Temeswarer Rechtsanwältin bei der AJPIS Temeswar und berichtete von 5.000 unbearbeiteten Anträgen in Briefen, die allein dort vorlägen. Die ersten Anträge wurden mittlerweile aber beschieden, es ginge jetzt zügiger voran, berichtete sie. Die Anwältin hatte ihre Anträge im August abgegeben und noch keine Antwort erhalten.

Nach wie vor gilt, dass diese Entschädigungen in Deutschland nicht versteuert und nicht auf andere Leistungen angerechnet werden dürfen. Sie basieren nicht auf entrichteten Beiträgen, sondern sind eine Entschädigung für Kriegs- und Kriegsfolgeschicksal. Diese Bestimmungen sind sowohl im Sozialgesetzbuch (§11 a SGB II)  als auch im Einkommenssteuergesetz(§3 EStG Ziffer 6-8a) festgehalten und durch ein höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2007 auch auf Zahlungen aus dem Ausland anzuwenden.

*CNSAS = Consiliul Național pentru Studierea Arhivelor Securității“ in Rumänien
*AJPIS = Agenția Națională pentru Plăți și Inspecție Socială

Weitere Infos
können beim HOG-Vorstand Sanktandres (s. sanktandres.eu – Vorstand) erfragt werden.
Sämtliche Formblätter sind in der Bundesgeschäftsstelle der Banater Landsmannschaft (Landsmannschaft der Banater Schwaben e.V., Karwendelstr. 32, 81369 München, Tel. 089 23 55 73 0) erhältlich.
An das Deutsche Rote Kreuz kann man sich auch über den Internetlink www.drk-suchdienst.de wenden und einen Suchauftrag online stellen.

Zusätzliche Information

Wie kann man eine Urkunde in Rumänien beantragen?

Die rumänischen Standesämter stellen auf Antrag neue internationale Urkunden auf einem dreisprachigen Formular (Rumänisch, Englisch, Französisch) aus.
Falls Sie ehemaliger rumänischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland sind, kann Ihnen die Botschaft von Rumänien in Berlin bei der Besorgung von Urkunden unterstützen, siehe Link (allerdings nur auf Rumänisch verfügbar): https://berlin.mae.ro/node/273
Die Dauer der Bearbeitung über die Botschaft von Rumänien beträgt zirka 3 Monate. Bitte beachten Sie, dass ein Termin bei der Botschaft von Rumänien unter http://www.econsulat.ro gebucht werden muss.
Urkunden und Auszüge aus den Standesamtsregistern können auch über eine entsprechend bevollmächtigte Person (Verwandte, Freunde, Bekannte in Rumänien) besorgt werden. Sie müssen für diese Person eine Vollmacht für die Beschaffung der gewünschten Urkunde ausstellen.
Ihre Unterschrift auf dieser Vollmacht muss beglaubigt werden, z.B. durch einen deutschen Notar.
Die bevollmächtige Person kann mit dieser Vollmacht die gewünschte Urkunde bei der ausstellenden Behörde in Rumänien (z.B. dem Standesamt des Geburtsortes) direkt beantragen.
Sollten Sie keine Verwandte, Freunde oder Bekannte haben, können Sie einen in Rumänien ansässigen, deutschsprachigen Rechtsanwalt mit der Beschaffung beauftragen (entsprechende Listen hat die Botschaft auf der o.a. Internetseite eingestellt).

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