Lebensbescheinigung einreichen!
Nicht vergessen:Lebensbescheinigung bis zum 31. März einreichen! Liebe Landsleute, um weiterhin Entschädigungszahlungen aus Rumänien zu erhalten, müssen Sie auch weiterhin zwei Mal pro Jahr aus eigener Initiative, unaufgefordert, eine Lebensbescheinigung zum zuständigen Rentenamt nach Rumänien schicken.Die Lebensbescheinigung muss an das rumänische Pensionsamt (CASA JUDEŢEANĂ DE PENSII) zwischen dem 1. und 31. März bzw. zwischen dem 1. und … Read more