Schritte bezüglich Entschädigungszahlung beachten
Um weiterhin Entschädigungszahlungen aus Rumänien (Deportation in die UdSSR oder Bărăganverschleppung) zu erhalten, müssen Sie auch weiterhin zwei Mal pro Jahr aus eigener Initiative, unaufgefordert, eine Lebensbescheinigung zum zuständigen Rentenamt nach Rumänien schicken.Die Lebensbescheinigung muss an das rumänische Pensionsamt (CASA JUDEŢEANĂ DE PENSII) zwischen dem 1. und 31. März bzw. zwischen dem 1. und 30. September geschickt … Read more