Neuregelung zu Entschädigungszahlungen

Liebe Landsleute,

bei den Entschädigungszahlungen aus Rumänien (Russland- und Bărăgandeportation hat sich eine Neuerung ergeben.
Falls Sie nicht Mitglied der Landsmannschaft der Banater Schwaben sind und somit nicht im Besitz der Banater Post sind, informieren wir Sie hiermit über den aktuellen Stand der Entschädigungszahlungen.

Um weiterhin die Zahlung aus Rumänien zu erhalten, müssen Sie ab dem 01.09.2024  2 x pro Jahr aus eigener Initiative, unaufgefordert, eine Lebensbescheinigung zum zuständigen Rentenamt nach Rumänien schicken.

Die Lebensbescheinigung muss an das rumänische Pensionsamt (CASA JUDEŢEANĂ DE PENSII) zwischen dem 1. und 31. März bzw. zwischen dem 1. und 30. September geschickt werden.

ACHTUNG! 
Ab SEPTEMBER 2024 muss eine Lebensbescheinigung nach Rumänien geschickt werden, so dass diese bis zum 30. September 2024 dort eingegangen ist.

Unter folgendem Link können Sie sich das Formular „Lebensbescheinigung/Certificat de viaţă herunterladen:

https://cpmb.ro/wp-content/uploads/2021/12/Certificat_de_viata_romana-germana.pdf

VORSICHT! Bis Monat September 2024 kann eine Lebensbescheinigung mit genauer Anschrift (Vorlage) des jeweiligen Renteninstituts veröffentlicht werden.

Die Lebensbescheinigung kann per Post, per Fax oder per Mail an das zuständige Rentenamt geschickt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Eingangsbestätigung erhalten, damit Sie auch nachweisen können, dass Sie das Dokument geschickt haben.

Die neuen Gesetzte in der original rumänischen Verfassung finden Sie unter:
https://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/276927
https://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/285203

Bitte informieren Sie auch andere Landsleute!

Ein Gedanke zu „Neuregelung zu Entschädigungszahlungen“

  1. Hallo Hans,
    vielen Dank für diese wichtige Info zu der Neuregelung der Entschädigungszahlungen.
    Viele Grüße
    MF

    Antworten

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