Ein trauriges Kapitel in der Geschichte unserer Volksgruppe


Bild 1 von Juliana Rausch: Am 14. Januar 1945 werden viele Sanktandreser im Dorfzentrum vom Heimatort nach Russland verschleppt.
Bild 2 von Maler Franz Ferch: “Kennscht mich noch?” Viele Kinder erkennen nach der Deportation ihre Eltern nicht mehr.
DANKE für die Wiedergutmachung!
Und nun… Aktuelle Kürzung von Zwangsentschädigungen der rumänischen Behörden
Bedauerlich: Für Monat August 2025 ist die 10%ige Kürzung bei den Beziehern bereits erfolgt!
Auf eine Anfrage des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in enger Abstimmung mit der Landsmannschaft der Banater Schwaben wegen Kürzungsmaßnahmen der Entschädigungszahlungen für Russland- und Bărăgandeportierte sowie deren Kinder, teilte die Nationale Rentenbehörde telefonisch mit, dass man sich bei den Entschädigungszahlungen von dem10-%-Abzug für die rumänischen Krankenversicherungen nicht freistellen kann (Stand 24.8.2025). Wenn man das Gesetz (Legea actualizată 2025) von 227/2015 genau durchliest, sind die Empfänger von “Îndemnizații” nach Gesetz 118/1990 nicht unter den Ausnahmen. In den Kreisen (vergl. evtl. Kreis Temesch mit den Kreisen Arad und Karasch-Severin) widersprechen sich die Angaben weiterhin (Stand 24.8.2025). Mit diesem widersprüchlichen Stand sind die landsmännischen Verbände in Deutschland nicht zufrieden und bemühen sich um klare Aussagen und Korrektheit.
Zur Klarstellung: Es muss unterschieden werden zwischen Entschädigungszahlungen (Îndemnizații) und Renten (Pensii). Bei den Renten werden 10 Prozent abgezogen, für den Teil der 3.000 Lei überschreitet. Bei den Entschädigungszahlungen aller Art bereits ab dem 1 Leu.
Bitte beachten:
RA Dr. Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, hat in der Siebenbürger Zeitung folgende Erklärung veröffentlicht:
Aufgrund einer Veränderung der Rechtsanwendung in Rumänien fordern Behörden der rumänischen Rentenversicherung von im Ausland lebenden Leistungsempfängern aller Leistungen dieser Dienststellen (Rentenbezieher, Entschädigungsempfänger) einen Beleg für den Bestand eines Krankenversicherungsverhältnisses im Heimatland.
Wichtige Ergänzung:
Das Verfahren in Rumänien ist leider – wie so oft – nicht abgestimmt und nicht einheitlich. Einige Behörden fordern die im Artikel genannten Erklärungen (dass kein Wohnsitz in Rumänien besteht und dass man in Deutschland krankenversichert ist, unter Beifügung eines Beleges), andere fordern diese nicht und warten auf eine Zusendung in eigener Initiative. Wieder andere Behörden (leider die meisten…) überweisen einfach einen gekürzten Betrag, ohne das zu begründen oder nachzufragen.
Ich habe deswegen Fragen zu dem nicht abgestimmten Verfahren und eine schriftliche Stellungnahme der Nationalen Behörde in Bukarest zum Sachverhalt gefordert, nach welcher weitere Informationen* (s. unten) erfolgen.
Vorläufiger Sachverhalt nach erster Beurteilung (noch unter Vorbehalt bis zur Beantwortung der angeforderten Stellungnahme):
1) Bei der Neuregelung der Finanzierung der Krankenversicherung in Rumänien wird unterscheidet zwischen Renten (Pensii de asigurari soziale) und Entschädigungen (Indemnizatie).
a) Bei Renten unter monatlich 3000 RON bzw. bei Auslandswohnsitz und Nachweis einer Krankenversicherung ist man von dem Beitrag in Höhe von 10% befreit. In diesen Fällen empfehle ich die entsprechende Erklärung mit Krankenversicherungsbeleg an die Behörde in Rumänien zu senden und gehen Kürzungen schriftlich eine “Contestatie” an die Behörde zu senden (Textvorschlag weiter unten).
b) Bei Entschädigungszahlungen (Indemnizatie DL 118/90) könnte es sein, dass die Befreiungsgrenze von 3000 RON bzw. Auslandswohnsitz NICHT gilt, weil die Formulierung im Gesetz eine solche enge Auslegung zulässt. Hier ist nicht gesichert, dass die Übermittlung einer Wohnsitz- und KV-Erklärung den Abzug vermeidet.
2) Wenn die Behörde einfach weniger zahlt, ohne dieses zu begründen, würde ich immer zu einem Widerspruch raten. Dieser kann einfach mit folgendem Wortlaut (auf Rumänisch!) eingreicht werden:
möglicher Wortlaut:
Catre Casa de Pensii …
Am constatat ça plata drepturilor mele conform deciziei Nr… a fost redusă, fără sa primesc vreo înștiințare sau motivare. Înaintez contestatie și solicit verificarea plății și motivarea schimbării intervenite.
Cu stima (Name, Vorname, Unterschrift)*
Übersetzung:
An die Rentenkasse…
Ich habe festgestellt, dass meine Zahlung laut Decizie Nr… (Bitte genaue Nr und Datum angeben) reduziert wurde, ohne dass ich eine Nachricht und eine Begründung bekommen hätte. Deswegen lege ich Widerspruch ein und bitte um Prüfung der Zahlung und Begründung der vorgenommenen Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
Name, Vorname Unterschrift
*Widerspruch (Contestatie) an die Rentenkase (CJP) einlegen!
(siehe Wortlaut oben des Anwalts bzw. Hilfestellung Widerspruch der HOG Sanktandres)
Hilfestellung zu einem Widerspruch an das Rentenamt Kreis Temesch cjp-tm@pensiitimis.ro:
Gut zu wissen:
Die Kürzungen sind eine Maßnahme zur Sanierung des Staatshaushalts. Offen ist, wie die rumänische Regierung weiter vorgeht und wie die Gerichte demnächst urteilen werden.
Es herrscht nach wie vor große Konfusion bezüglich der Auslegung des rumänischen Gesetzes. Von Rumänien gehen unterschiedliche Antworten ein. Die Direktorin der Nationalen Rentenversicherung in Bukarest hat sich dazu geäußert und versichert, dass diese Angelegenheit geprüft wird.
Das Geld für diese Leistungen kommt nicht von der EU, sondern aus dem rumänischen Staatshaushalt, also vom rumänischen Steuerzahler. Der rumänische Regierungschef Ilie Bolojan hat die Abgabe in Höhe von zehn Prozent am 1.9. verteidigt und sich gegen jede Ausnahmen ausgesprochen.
Sehr wichtige Information (Stand: 02.09.2025)
RA Dr. Bernd Fabritius reagiert und informiert mit einer Stellungnahme und rät zu einem Widerspruch an das Rentenamt (CJP) und zur Sendung einer Erklärung (2 Formulare) an die regionalen Krankenkassen:
CASA DE ASIGURARI DE SANATATE TIMIS
Str. Corbului nr. 4
300239 Timisoara
Tel.: 0040256294484
E-Mail: relatiipublice@cjastm.ro
CASA DE ASIGURARI DE SANATATE ARAD
Bulevardul Revolutiei nr. 45
310009 Arad
Tel.: 0040257270202
E-Mail: casar@casar.ro
CASA DE ASIGURARI DE SANATATE CARAS-SEVERIN
Str. Spitalului nr. 36
320076 Resita
Tel.: 0040255212200
E-Mail: relatii@cjas-cs.ro
In dem Beitrag/Info Betreff Zwangsentschädigung ist für die Betroffenen, die der rumänischen Sprache nicht mächtig sind, eine Hilfestellung zum Ausfüllen der Formulare abgelegt.
Die individuelle CNP-Nummer ist auf dem Bescheid (Decizie) des Rentenamtes (CJP) ersichtlich.
Zu beachten:
– Die Formulare müssen in Rumänisch an die rumänische Krankenversicherung bzw. an das Rentenamt der betreffenden Kreise per E-Mail oder postalisch verschickt werden.
– Bitte immer eine Bestätigung anfordern!