Seit September 2024 müssen Leistungsbezieher alle sechs Monate (im März und im September eines jeden Jahres) von sich aus, also ohne gesonderte Aufforderung, eine aktuelle Lebensbescheinigung einreichen. Die Termine sind März und September, wobei der späteste Eingang jeweils der 31. März bzw. der 30. September ist.
Hinweis Formular:
A1.
1.1 Hier ist ebenfalls die rumänische Behörde einzutragen, von welcher das Geld kommt und wohin die Lebensbescheinigung zu schicken ist. Die Daten finden Sie in dem Bescheid (Decizie), den Sie bekommen haben, in welchem die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (z. Bsp.: CASA JUDETEANA DE PENSII Timiș, Arad oder Karasch-Severin).
1.2 Die Anschrift der CJP, wie sie im Bescheid (Decizie) steht.
1.3 Die WEB- und die E-Mail-Adresse, wie sie in dem Bescheid (Decizie) steht. Wenn Sie diese Daten nicht kennen, lassen Sie diese Zeile frei.
1.4 Den jeweiligen Termin ankreuzen.
A 2.
2.1 Ihr eigener Name, wie er in dem Bescheid (Decizie) steht.
2.2 Hier tragen Sie die Nummer und das Datum des Bescheids (Decizie) ein, mit welcher Ihnen die Höhe der Leistung mitgeteilt wurde. Das ist NICHT der Bescheid (Decizie) der AJPIS, sondern die von der Casa Judeţeană de Pensii (CJP).
2.3 Wer seinen Code im rumänischen Rentensystem nicht kennt, lässt diese Zeile frei.
A3.
3. Hier tragen Sie Ihre Adresse ein, so wie sie im Bescheid steht (sonst findet die Behörde die Akte nicht). Hat sich Ihre Anschrift zwischenzeitlich geändert, müssen Sie dieses der Behörde separat schriftlich mitteilen und eine Kopie Ihres Ausweises mit der neuen Anschrift mitsenden.
3.1-3.4 Hier müssen Sie Ihre Bankdaten eintragen. WICHTIG: Wenn diese sich ändern, müssen Sie eine neue Zahlungserklärung (Declaraţie de Transfer) auf dem dafür zugelassenen Formular an die Behörde senden.
4. Bitte hier nichts ausfüllen. Das sind vorgedruckte Erklärungen.
5. Hier müssen Sie selbst unterschreiben unter Vorlage des Personalausweises.
B.
Die zweite Seite wird NICHT ausgefüllt! Es ist der Bereich, in welchem Ihre Unterschrift bestätigt werden muss. Ohne Unterschriftsbestätigung ist die Lebensbescheinigung NICHT gültig. Die Unterschriftsbestätigung kann bei vielen Stellen einfach und kostenfrei erfolgen: bei jedem Rathaus, bei jeder Sozialbehörde (Rentenamt, Krankenkasse, Sozialamt, Bürgeramt etc.), bei Ihrer Bank, bei jedem Notar, Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt, bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Senioreneinrichtung. Die Bestätigung kann auch von den Kreis- und Landesgruppen der Landsmannschaft der Banater Schwaben erfolgen.
Die bestätigte Lebensbescheinigung können Sie per Post, per Fax oder auch per E-Mail an die zuständige Behörde senden. Die richtige Adresse finden Sie auf dem Bescheid oder im Internet auf der Seite der Behörde selbst.
Wichtige INFOS:
Das Rentenamt Arad teilt mit, dass es ein neues Lebensbescheinigungsformular erstellt hat, welches ab nun zu verwenden ist. Zugleich wurde die Adresse geändert, an die die Lebensbescheinigung zu senden ist.
Neu: Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge in Rumänien
Mit August dieses Jahres sind in Rumänien neue Regelungen in Kraft getreten, was Rentenempfänger betrifft. Es geht um einen Beitrag aller, die mehr als 3000 Lei Rente beziehen. Deshalb werden alle Rentenbezieher aus Rumänien angeschrieben wie auch andere Leistungsempfänger. So erhielten mittlerweile viele Landsleute in Deutschland Ende Juli von dem rumänischen Rentenamt per E-Mail ein Schreiben mit der Aufforderung, innerhalb von zwei Wochen eine Aussage (Declarație) abzugeben bzw. zu unterschreiben. Von den Rentenämtern Arad und Karasch-Severin sind wohl noch keine Schreiben verschickt worden. Die o. g. Nachricht kam sehr überraschend und verunsichert zahlreiche Landsleute, die eine Zwangsentschädigung aus Rumänien beziehen, – es sind 149.221 Personen – wohlgemerkt: KEINE RENTE! Es ist kein Grund zu Unruhe! Die Sache ist für unsere Leute mehrheitlich einfach, denn wir zahlen bereits alle in die Versicherungs- und Krankenkasse.
Bitte diesbezüglich noch abwarten!
Wir warten auf eine Klärung oder erhoffen zunächst auf eine juristische Einschätzung.
Wir halten Sie auf dem Laufenden!